Allgemeine Informationen zu Prüfungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Betriebsmitteln unterschieden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind

Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, mit einem Stecker verbunden sind und mittels Steckdose an den Versorgungsstromkreis angeschlossen werden.


Geprüft werden zum Beispiel Geräte wie folgt: Monitore, PCs, Drucker, Mehrfachsteckdosen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Kassen, Scanner, Staubsauger und andere ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.


Auf Baustellen werden größtenteils Bohrmaschinen, Handkreissägen, Winkelschleifer, Kabeltrommeln und viele andere elektrische Geräte geprüft.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind ...

Fest angebrachte Betriebsmittel oder elektrische Geräte wie z. B. Drehbänke, Standbohrmaschinen usw., oder deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind (z. B. Handtrockner in Gaststätten oder in Einkaufzentren) und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.


Prüfung von großen Anlagen und Maschinen, Unterverteilungen, Anlagen auf Bau- und Montagebaustellen, fliegende Bauten und viele andere.

Rechtliche Vorgaben

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV - V3, DIN VDE 0701 / 0702 bzw. DIN VDE 0751-1 (medizinisch elektrische Betriebsmittel) und viele andere Vorschriften sind Unternehmer zur Überprüfung verpflichtet.

Das Ziel der Prüfungen ist es ...

Dass durch eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation der überprüften Geräte und Maschinen keine  Stromunfälle wegen defekter Betriebsmittel zustande kommen und somit Ihre Mitarbeiter vor den Gefahren eines elektrischen Schlages geschützt sind, sodass keine grobe Fahrlässigkeit durch Unterlassung vorliegt und damit der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht erlischt und keine Geldbußen zustande kommen.